Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt die Landesregierung seit dem 01.02.26 wieder die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.
Der Bildungsscheck finanziert die Weiterbildungskosten aus Mitteln der Europäischen Union.

Aktuelle Bedingungen:

Gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).

Ausgaben für eine berufsbezogene Weiterbildung zur beruflichen Kompetenzentwicklung werden einmal pro Kalenderjahr mit 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben gefördert, maximal bis zu 500 Euro; Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig.

Details zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite des Minsteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Die Antragsstellung muss mindestens einen Tag vor Kursbeginn online unter https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do erfolgen.