Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmer:innen an Bildungsveranstaltungen und dem Sobi e.V., Achtermannstraße 10-12, 48143 Münster. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind.

II. Anmeldungen

(1) Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Teilnehmer:innen können sich persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über unsere Website anmelden.

(2) Eine Anmeldung ist unabhängig von der Form verbindlich. Jede Anmeldung bestätigen wir per E-Mail und schicken eine Rechnung über die zu zahlende Kursgebühr.

(3) Zur beiderseitigen Absicherung und Klärung der Zahlungsmodalitäten erbitten wir für Fortbildungen und Bildungsurlaube eine schriftliche Anmeldung oder eine Anmeldung über unsere Website. Sie erhalten vom Sobi eine schriftliche Anmeldebestätigung bzw. eine Bestätigung per E-Mail. Erst mit unserer Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt ein Vertrag zustande.

(4) Für die Anmeldungen zur Fortbildung Systemischen Beratung und Therapie sind schriftliche Anmeldungen und Bestätigungen unerlässlich.

(5) Für alle Seminare besteht die Möglichkeit, sich unverbindlich einen Platz reservieren zu lassen. Bei Fortbildungen gilt die Frist von 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung.

III. Teilnahmegebühren

(1) Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, die erhobenen Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren sind dem Kursprogramm bzw. den jeweiligen aktuellen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen. Menschen mit geringem Einkommen (nach Selbsteinschätzung) zahlen den geringeren Betrag, der höhere Betrag gilt für alle anderen. In unseren Preisen sind Unterkunft oder Verpflegung nicht enthalten.

(2) Die Kursgebühren müssen bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Sobi eingegangen sein bzw. bei Ratenzahlung angezahlt sein. Bei verspätetem Zahlungseingang kann das Sobi Teilnehmer:innen von der Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn es mehr Anmeldungen als Plätze für eine Veranstaltung gibt. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar.

(3) Bankverbindung:

Sobi e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE07 3702 0500 0007 2073 00
BIC: BFSWDE33

(4) Bei Fortbildungen sind Ratenzahlungen möglich. Die Ratenzahlungsmodalitäten werden schriftlich vereinbart. Die Raten sind per Dauerauftrag zu überweisen oder werden auf Wunsch vom Sobi per Lastschriftverfahren eingezogen. Wenn jemand mit 2 Raten in Verzug gerät wird der Gesamtbetrag fällig.

(5) Wenn Teilnehmer:innen einen Bildungsscheck einreichen sind Ratenzahlungen nicht möglich, es sei denn der Bildungsscheck deckt weniger als die Hälfte der Kursgebühr ab.

IV. Absage von Veranstaltungen/ Durchführungsabweichungen

(1) Die Durchführung einer Veranstaltung kann aus wichtigem Grund abgesagt werden, z.B. zu geringer Teilnehmer:innenzahl. Auch wenn die Kursleiterin / der Kursleiter ausfällt oder im Falle von höherer Gewalt, Naturkatstrophen oder ähnliches kann eine Veranstaltung von Seiten des Sobis abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden unverzüglich erstattet. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Ebenso behalten wir uns vor durch höhere Gewalt/Pandemie begründete notwendige Änderungen vorzunehmen (z.B. Terminänderungen, Änderung der Gruppengröße, Kursleiter:innenwechsel, Änderungen des Formats (Onlineseminare) oder des Ablaufs o.ä.), insbesondere bei mehrteiligen Fortbildungen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren. Das Sobi behält sich in Ausnahmefällen vor Kursleiter:innen zu ersetzen. Auch hieraus leitet sich kein Anspruch auf Kursgebührenerstattung ab.

(2) Das Sobi benachrichtigt die Teilnehmer:innen unverzüglich, wenn ein Kurs belegt ist oder bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn ein Kurs wegen mangelnder Teilnahme ausfällt.

(3) Das Sobi behält sich das Recht vor, auch kurzfristig eine Änderung der Veranstaltungsstätte oder des Veranstatungsraumes vorzunehmen. Die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bleibt bestehen. Das Sobi informiert die Teilnehmer:innen.

V. Rücktritt

(1) Bei Kursen berechnet das Sobi im Falle des Rücktritts bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsentschädigung von 10 % der Kursgebühr, jedoch maximal 20 €, bei Bildungsurlauben ist die Rücktrittsfrist 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und bei Fortbildungen 4 Wochen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 €. Bei einem späteren Rücktritt sind die Teilnehmer:innen zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Das gilt auch im Krankheitsfall.

(2) Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen des Sobis, den/die Teilnehmer:in von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder das Sobi Teilnehmer:innen von der Warteliste gewinnen kann.

(3) Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren.

(4) Bei den Ausbildungen der Systemischen Beratung gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen. Diese sind im grundsätzlichen Aufbau der Ausbildung erläutert.

VI. Haftung

(1) Das Sobi haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(2) Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen setzen wir eine, an den formulierten Veranstaltungszielen gemessene, normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Das Sobi übernimmt keine Haftung für körperliche oder psychische Schäden, die mit dem Kursgeschehen in Zusammenhang gebracht werden.

VII. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

VIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.

Stand Mai 2024